Abrechnung über Ihre Pflegekasse möglich
Die nachfolgenden Leistungen können wir Ihnen u.a. anbieten und über Ihre Pflegekasse abrechnen. Haben Sie einen anderen Wunsch? Sprechen Sie uns gerne an, wir können Ihnen bestimmt weiterhelfen.
Haus- und Wohnungsreinigung
Ob Staubsaugen, Boden wischen, Bad putzen oder Aufräumen – wir übernehmen alle kleinen und großen Reinigungsarbeiten für Sie.
Fensterreinigung
Unsere erfahrenen Haushaltshilfen übernehmen auch gerne Ihre Fensterreinigung – inklusive Rahmen!
Flurwoche
Die Flurwoche kann mit körperlichen Beschwerden ein großes Problem darstellen – wir nehmen Ihnen diese Last ab. Unsere Haushaltshilfen erledigen diese Arbeit sehr zügig, sodass noch genug Zeit für Arbeiten im Haus bleibt.
Bügel- und Wäscheservice
Ob Wäsche waschen, trocknen oder bügeln – wir können das für Sie übernehmen.
Einkaufsservice
Sie sind nicht mobil, brauchen aber Ihre Einkäufe? Wir erledigen das gerne für Sie – entweder mit Ihnen zusammen, oder wir besorgen die gewünschten Einkäufe im Supermarkt Ihrer Wahl.
Terminbegleitungen
Wenn Sie sich alleine unsicher fühlen, oder nicht mobil sind, begleiten wir Sie gerne zu all Ihren Terminen. Ob Arzttermin, Friseur oder zur Fußpflege – wir begleiten Sie sicher.
Besorgungen
Sie benötigen ein Rezept vom Arzt, oder Ihre Tabletten aus der Apotheke? Kein Problem. Unsere Haushaltshilfen können auch zahlreiche Besorgungen für Sie erledigen.
Betreuung und Unterhaltung
Unsere Haushaltshilfen können nicht nur im Haushalt helfen, sondern freuen sich auch auf regelmäßige Unterhaltungen mit Ihnen, gemeinsames Kaffee trinken oder ermöglichen das Ausüben Ihres Lieblingshobbys.
Ein Praxisbeispiel:
Frau Mustermann hat seit Januar 2021 einen Pflegegrad 1, braucht Hilfe im Haushalt und nimmt im September 2021 unsere Dienste in Anspruch. Zuvor hat Sie noch nie einen Pflegedienst oder anderen Dienstleister in Anspruch genommen.
Unsere Lösung für Frau Mustermann:
Seit Januar 2021 hat Frau Mustermann automatisch jeden Monat 131€ dank der Betreuungs- und Entlastungsleistungen angesammelt. Im September 2021 ergibt sich somit ein Budget von 1179€ (9×131€). Diese können wir nun stundenweise abarbeiten,
bis das angesparte Budget verbraucht ist. Das angehäufte Budget kann man sogar bis zum 30.06. des Folgejahres mitnehmen, also in dem Fall bis zum 30.06.2022. Sollte das Budget 2021 nicht beansprucht werden, würde es am 01.07.2022
ungenutzt verfallen.
Kein Pflegegrad?
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades. Sprechen Sie uns einfach an! Selbstverständlich bedienen wir auch Personen ohne Pflegegrad. Diese können ganz normal als Selbstzahler unsere Leistungen für 32,75€ pro Stunde in Anspruch nehmen.
Haben Sie noch Wünsche?
Melden Sie sich gerne bei uns, wir gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein.